Benutzungsordnung der Bücherei Berngau

Die Gemeindebücherei Berngau steht als öffentliche Bücherei jedem Interessenten zur Verfügung. Sie ist dem St. Michaelsbund angeschlossen.

Bei der Anmeldung wird ein Ausweis ausgestellt. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erkennt der Leser diese Benutzungsordnung an und erklärt sich einverstanden, dass seine Daten in den Computer aufgenommen werden.

Die Ausleihfrist beträgt vier Wochen; sie kann auf Antrag des Lesers verlängert werden. Wird die Ausleihfrist ohne Antrag überschritten, so ist eine Versäumnisgebühr von 0,25 Euro pro Medium und Woche zu entrichten.

Die Buchausleihe ist kostenlos. Für den Zeitraum eines Jahres wird eine Verwaltungsgebühr erhoben:

  • für Familien 6,00 Euro
  • für Einzelpersonen 3,00 Euro

Der Leser verpflichtet sich, die Medien sorgfältig zu behandeln, Beschädigungen und Verschmutzungen zu melden und bei größeren Beschädigungen oder bei Verlust einen entsprechenden Schadenersatz zu leisten. Die Weitergabe der entliehenen Medien an Dritte ist nicht zulässig.

Die Anmeldung zur Aufnahme in die Leserkartei ist vom Leser oder dessen Erziehungsberechtigten auszufüllen und bei den Büchereimitarbeiterinnen abzugeben. Im Büchereiraum ist das Rauchen nicht gestattet.

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Gemeinde Berngau

Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt i.d.OPf

Tel: 09181 2912-0
Fax: 09181 291220

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