Sperrmüll
Sperrmüll wird bis zu viermal jährlich auf Abruf abgeholt. Dazu füllen Sie bitte eine sogenannte Sperrmüllkarte aus und schicken diese an das für Sie zuständige Abfuhrunternehmen. Sperrmüllkarten erhalten Sie bei den Stadt- und Gemeindeverwaltung, im Landratsamt und bei allen Banken. Auf der Karte geben Sie bitte an, welche sperrigen Güter abgeholt werden sollen. Komplette Wohnungs- und Haushaltsauflösungen können über die Sperrmüllabfuhr nicht abgewickelt werden. Auch Gegenstände wie Garagentore, Gartenzäune, Gartenhäuser, Kleintierställe, Palisadenhölzer und ähnliches sind von der Sperrmüllabholung ausgeschlossen!
Die sperrigen Abfälle (nur brennbare Abfälle, die zu groß für die Mülltonne sind), müssen am Abholtag ab 6.00 Uhr bereitgestellt werden. Abfälle, die in die Restmülltonne gehören, wie z. B. mit Restmüll gefüllte Plastiktüten u. Kartons „Kleinkram”, „blaue Säcke mit Tapetenresten” werden ebenfalls nicht mitgenommen.
Den genauen Abholtermin erhalten Sie dann per Postkarte direkt vom Abfuhrunternehmer mitgeteilt.
Anmeldestichtage
- 10.02.
- 10.05.
- 10.08.
- 10.10.
Abfuhrunternehmen
Firma Edenharder GmbH
Blomenhofstraße 5-7
92318 Neumarkt
Tel. 09181 4763-0
Elektrogeräte
Bitte beachten Sie, dass Elektrogeräte nicht zum Sperrmüll angemeldet werden können. Nicht mehr als Sperrmüll entsorgt werden:
- Staubsauger
- Radios
- Plattenspieler
- Video- und Kassettenrekorder
- Verstärker
- Boxen
- Drucker
- Tastaturen
- Monitore von Computern
- Fernsehgeräte etc.
Diese Geräte müssen zu den Wertstoffhöfen oder zu einer Annahmestelle der Christlichen ArbeiterHilfe (CAH), Tel. 09181 4635-0, gebracht werden.

