Wasserrecht

(Benutzung, Gemeingebrauch, Anliegergebrauch)

Beschreibung

a) Unterstützung des Landratsamtes bei der Durchführung von Wasserrechtsverfahren, z. B. durch Auslegung der Pläne

b) Unterhaltung der Gewässer 3. 0rdnung:
Hierbei führen die Gemeinden Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Ausbaggern des Bachbettes) durch. Die anfallenden Kosten werden auf die Anlieger und Eigentümer in voller Höhe umgelegt.

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Gemeinde Berngau

Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt i.d.OPf

Tel: 09181 2912-0
Fax: 09181 291220

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Kindereinträge im Reisepass der Eltern

ab 26. Juni ungültig

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