Gewerbezentral-Registerauskunft

Beschreibung

Beim Ordnungsamt können Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gestellt werden. Der Antrag geht an das Gewerbezentralregister beim Bundesgerichtshof in Bonn.

Erforderlich

Personalausweis

Fristen

Dauer: ca. 2 Wochen (bitte bei Beantragung berücksichtigen)

Gebühren

13,00 Euro

Ämter - Dienstleistungen

Dienstleistungen - Mitarbeiter

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Gemeinde Berngau

Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt i.d.OPf

Tel: 09181 2912-0
Fax: 09181 291220

Aktuelles

Kindereinträge im Reisepass der Eltern

ab 26. Juni ungültig

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