Anmeldung einer Wohnung
Beschreibung
Bei Zuzug in eine Gemeinde ist eine Anmeldung verpflichtend.
Bei Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem gesetzlichen Vertreter.
Erforderlich
- Persönliches Erscheinen ist erforderlich
- Anmeldeformular ggf. Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen
(jeweils erhältlich im Einwohnermeldeamt) - Ausweisdokumente der/des Anzumeldenden für Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Fristen
Binnen einer Woche nach Bezug bzw. Auszug aus einer Wohnung.
Gebühren
kostenfrei

