Anmeldung einer Wohnung

Beschreibung

Bei Zuzug in eine Gemeinde ist eine Anmeldung verpflichtend.

Bei Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem gesetzlichen Vertreter.

Erforderlich
  • Persönliches Erscheinen ist erforderlich
  • Anmeldeformular ggf. Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen
    (jeweils erhältlich im Einwohnermeldeamt)
  • Ausweisdokumente der/des Anzumeldenden für Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Fristen

Binnen einer Woche nach Bezug bzw. Auszug aus einer Wohnung.

Gebühren

kostenfrei

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Dienstleistungen - Mitarbeiter

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Gemeinde Berngau

Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt i.d.OPf

Tel: 09181 2912-0
Fax: 09181 291220

Aktuelles

Kindereinträge im Reisepass der Eltern

ab 26. Juni ungültig

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