Abmeldung einer Wohnung

Beschreibung

Bei Wegzug aus der Gemeinde ist eine Abmeldung nur noch erforderlich

  • bei Wegzug ins Ausland oder
  • wenn keine neue Wohnung begründet wird (z. B. bei Wegfall eines 2. Wohnsitzes)

Bei Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem gesetzlichen Vertreter.

Erforderlich
  • Persönliches Erscheinen.
  • Abmeldeformular (im Einwohnermeldeamt erhältlich) 
  • Ausweisdokumente der/des Abzumeldenden
Fristen

Binnen 1 Woche nach Auszug aus einer Wohnung.

Gebühren

kostenfrei

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Gemeinde Berngau

Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt i.d.OPf

Tel: 09181 2912-0
Fax: 09181 291220

Aktuelles

Kindereinträge im Reisepass der Eltern

ab 26. Juni ungültig

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