Abmeldung einer Wohnung
Beschreibung
Bei Wegzug aus der Gemeinde ist eine Abmeldung nur noch erforderlich
- bei Wegzug ins Ausland oder
- wenn keine neue Wohnung begründet wird (z. B. bei Wegfall eines 2. Wohnsitzes)
Bei Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem gesetzlichen Vertreter.
Erforderlich
- Persönliches Erscheinen.
- Abmeldeformular (im Einwohnermeldeamt erhältlich)
- Ausweisdokumente der/des Abzumeldenden
Fristen
Binnen 1 Woche nach Auszug aus einer Wohnung.
Gebühren
kostenfrei

