Bürgschaften

Beschreibung

a)
Die Gemeinden übernehmen nach Prüfung im Einzelfall für ihre Vereine einfache Bürgschaften für Darlehen, die die Vereine für Investitionsvorhaben beim Bayerischen Landessportverband oder bei Kreditinstituten aufnehmen.

b)
Verwaltung und Überwachung von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften, die von Unternehmen, die mit Lieferungen oder Leistungen beauftragt sind, zu hinterlegen sind.

Erforderlich

zu a)
Darlehensvertrag, Finanzierungsplan, formloser Antrag, Bürgschaftserklärung (Formular) des Darlehensgebers

Ämter - Dienstleistungen

Dienstleistungen - Mitarbeiter

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Gemeinde Berngau

Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt i.d.OPf

Tel: 09181 2912-0
Fax: 09181 291220

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Kindereinträge im Reisepass der Eltern

ab 26. Juni ungültig

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