Geburtenanmeldung
Beschreibung
Bei Anmeldung einer Geburt (Hausgeburt) sind die Unterlagen von den Eltern selbst beim Standesamt vorzulegen. Bei Geburten im Klinikum Neumarkt ist das Standesamt der Stadt Neumarkt i.d.OPf. zuständig.
Erforderlich
- schriftliche Geburtsanzeige der Hebamme
- bei unverheirateten Eltern sind die Abstammungsurkunden beider Elternteile vorzulegen
- bei ausländischen Staatsangehörigen ist zusätzlich noch die persönliche Vorsprache im Standesamt mit Vorlage des Reisepasses erforderlich
Fristen
Die Geburt ist binnen einer Woche dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der gewünschten gebührenpflichtigen Urkunden.

