Gaststättenrechtliche Erlaubnis
Antrag nach §2 GastG
Gebühr: 100,00 €
Vorübergehend nach §12 GastG
Hier wird eine vorübergehend gaststättenrechtliche Erlaubnis erteilt. Diese Gestattung ist für Vereinsfeste und ähnliche Veranstaltung, bei denen Speisen und/oder Getränke verkauft werden. Ein besonderer Anlass muss bestehen.
Erforderlich:
Nachweis der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Fristen:
Der Antrag ist rechtzeitig (mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung) einzureichen.
Gebühren:
je nach Veranstaltung 25,00 bis 100,00 Euro

