Friedhofs- und Bestattungswesen
Beschreibung
Die Bestattung ist der letzte Dienst, den die Lebenden einem Verstorbenen erweisen. Zuständig, insbesondere für Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen sind die Gemeinden oder auch die Kirchen. Gestaltung der Grabstätten, Benutzung der Einrichtungen, Grabnutzungsrechte und Gebühren regeln die jeweiligen Gemeinden oder Kirchen durch ihre Satzungen.
Erforderlich
Bescheinigung über Sterbefall für die Bestattung.
Gebühren
Je nach Mitgliedsgemeinde verschieden. (siehe Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde).
Nach Gebührensatzung werden erhoben:
- Grabgebühren
- Bestattungsgebühren
- Sonstige Gebühren

