Friedhofs- und Bestattungswesen

Beschreibung

Die Bestattung ist der letzte Dienst, den die Lebenden einem Verstorbenen erweisen. Zuständig, insbesondere für Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen sind die Gemeinden oder auch die Kirchen. Gestaltung der Grabstätten, Benutzung der Einrichtungen, Grabnutzungsrechte und Gebühren regeln die jeweiligen Gemeinden oder Kirchen durch ihre Satzungen.

Erforderlich

Bescheinigung über Sterbefall für die Bestattung.

Gebühren

Je nach Mitgliedsgemeinde verschieden. (siehe Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde).

Nach Gebührensatzung werden erhoben:

  • Grabgebühren
  • Bestattungsgebühren
  • Sonstige Gebühren

Ämter - Dienstleistungen

Dienstleistungen - Mitarbeiter

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Gemeinde Berngau

Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt i.d.OPf

Tel: 09181 2912-0
Fax: 09181 291220

Aktuelles

Kindereinträge im Reisepass der Eltern

ab 26. Juni ungültig

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