[wpseo_breadcrumb]

Wohnbauflächen

Erläuterung der Vergabekriterien gemeindlicher Bauplätze

Liebe Bauplatzbewerber,

aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach gemeindlichen Bauplätzen musste ein System zur Verteilung der begrenzt zur Verfügung stehenden Grundstücke erfolgen. Deshalb hat der Gemeinderat in separaten Bauausschusssitzungen versucht, ein möglichst faires und transparentes System zu entwickeln, um Kriterien für ein Punktesystem zu erarbeiten, nach dem ein Ranking der Bauplatzbewerber erstellt werden kann.

Leider wird es nicht möglich sein, jedem Bewerber ein Grundstück anbieten zu können.

Um hierbei die aktuell „dringlichen“ Bauwünsche erfüllen zu können, wurde die Bauverpflichtung auf 3 Jahre reduziert. Diejenigen, die erst mittelfristig ein Haus bauen möchten können aber hoffentlich bei der Ausweisung der nächsten Baugebiete bedient werden.

Des Weiteren wurde entschieden, dass die Käufer notariell dazu verpflichtet werden, das errichtete Wohnhaus 5 Jahre nach Bezugsfertigkeit selbst zu nutzen, um einer Spekulation bzw. Vermietung entgegenzuwirken.

Für das Punktesystem gilt folgendes:

  • Es werden ausschließlich Personen gewertet, die im Kaufvertrag erscheinen.
  • Es wird bei einer gemeinsamen Bewerbung als Paar zu jedem Kriterium der jeweilige Höchstwert eines Bewerbers gewertet, um Einzelbewerber (z.B. alleinerziehende Elternteile) nicht zu benachteiligen.
  • Dies bedeutet z.B., dass bei zwei Bewerbern mit gemeldetem Wohnsitz in Berngau, nur eine Person gewertet wird.
  • Die im Fragebogen gemachten Angaben sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.
  • Werden bewusst Falschangaben gemacht, wird die Bewerbung nicht berücksichtigt.

Die Auswertung gilt zunächst für die beiden anstehenden Baugebiete „Röckersbühl West II“ u. „Am Dümpfel“. Für kommende Baugebiete muss ggf. eine erneute Überprüfung bzw. Bewertung vorgenommen werden. Es sind alle Ortsteile auszuwählen für die grundsätzliches Interesse besteht, falls auch in anderen Bereichen kurz- bzw. mittelfristig freie Bauparzellen entstehen.

Beziehung zu Berngau
a) Hier wird der aktuelle Haupt- bzw. Nebenwohnsitz abgefragt und bewertet.
b) Gemeldete Aufenthaltsjahre, auch aus der Vergangenheit, wenn der aktuelle Wohnsitz nicht mehr in Berngau besteht.
c) Unabhängig von der Anzahl der verwandtschaftlichen Beziehungen wird max. ein Verwandtschaftsverhältnis bis zum 2. Grad bewertet.

Familie
a) Es werden auch nachgewiesene Schwangerschaften gewertet.
b) Es wird max. ein einziehendes Familienmitglied mit Behinderung gewertet.

Ehrenamt
Es werden ausschließlich ehrenamtliche Tätigkeiten innerhalb der letzten 5 Jahre ab Abgabe der Bewerbung gewertet.

a) Für Feuerwehr, Rettungsdienst und THW ist kein Ortsbezug erforderlich.
b) Jede Mitgliedschaft in einem örtlichen Verein wird gewertet.
c) Jede Funktion in einem örtlichen Verein wird gewertet.
d) Nur Funktionen mit direkter Jugendarbeit (Jugendleiter, Jugendtrainer,…) werden gewertet.

Jahr der Erstbewerbung
a) Wird zu gegebener Zeit, bei neuen Baugebieten, aktualisiert.

Bestehendes Wohneigentum
Hierzu ist im Falle einer Zuteilung eine eidesstattliche Erklärung abzugeben.

Zu versteuerndes Jahreseinkommen
a) Durchschnittliches Einkommen der letzten beiden Jahre.
(Der Nachweis ist durch die jeweiligen Lohnsteuerbescheinigungen zu führen.)

Der Fragebogen ist online auszufüllen und am Ende der Abfrage digital zu versenden.

Da es erforderlich ist, dass die Angaben unterschriftlich bestätigt werden, ist die Druckfunktion am Ende der Abfrage zu nutzen. Diesen ausgedruckten Fragebogen geben Sie bitte im Rathaus Berngau ab, bzw. senden ihn unter der angegebenen Adresse an die Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt.