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Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel: 09181/29 12-0
Fax: 09181/2912-20
Die nachhaltige Entwicklung und der Klimaschutz sind mit die größten Herausforderungen unseres Jahrhunderts. Die Wissenschaft ist sich einig, dass nur noch wenige Jahre bleiben, um die Energieversorgung auf eine umweltverträgliche Grundlage zu stellen. Wir stehen weltweit vor großen Herausforderungen. Deshalb ist es wichtig, auch vor Ort auf der Ebene der Gemeinden nach Lösungsansätzen beim Klimaschutz und bei der Energieeffizienz zu suchen.
Mit dem Förderprogramm, das die AOM-Kommunen erarbeitet haben, soll der Einstieg in die energetische Sanierung der Wohngebäude erleichtert werden.
Die Gemeinde Berngau stellt für das Förderprogramm ca. 13.000 Euro/Jahr zur Verfügung. Beginn des Förderprogramms ist der 01.01.2017 bei einer Laufzeit von zwei Jahren. Das Förderprogramm war zunächst bis 31.12.2018 befristet.
Lt. GR-Beschluss v. 20.02.2019 wurde das Förderprogramm um ein Jahr bis 31.12.2019 verlängert. Es werden weiterhin die Maßnahmen bezuschusst, die ab 01.01.2017 realisiert werden.
Das Objekt muss in der Gemeinde Berngau liegen und selbst genutzt werden.
Die Mittelvergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren.
Der Förderantrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum
gestellt sein. Die Rechnung muss auf den Antragsteller ausgestellt sein.
Für Fragen zum Förderverfahren und zur Antragstellung steht in der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. Herr Michael Bachmann zur Verfügung.
Kontakt:
Michael Bachmann
09181/2912-135
bachmann@vg-neumarkt.de