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Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel: 09181/29 12-0
Fax: 09181/2912-20
Die nachhaltige Entwicklung und der Klimaschutz sind mit die größten Herausforderungen unseres Jahrhunderts. Die Wissenschaft ist sich einig, dass nur noch wenige Jahre bleiben, um die Energieversorgung auf eine umweltverträgliche Grundlage zu stellen. Wir stehen weltweit vor großen Herausforderungen. Deshalb ist es wichtig, auch vor Ort auf der Ebene der Gemeinden nach Lösungsansätzen beim Klimaschutz und bei der Energieeffizienz zu suchen.
Die Gemeinde Berngau stellt für das Förderprogramm ca. 13.000 Euro/Jahr zur Verfügung. Beginn des Förderprogramms war der 01.01.2017.
Lt. Beschluss des GR Berngau vom 15.12.2021 wurde die Laufzeit des Förderprogramms bis zum 31.12.2022 verlängert.
Das Programm wird jedoch dahingehend geändert, dass künftig nur noch die Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge und die Installation von Stromspeichern förderfähig sind.
Das Objekt muss in der Gemeinde Berngau liegen und selbst genutzt werden.
Die Mittelvergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren.
Der Förderantrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum
gestellt sein. Die Rechnung muss auf den Antragsteller ausgestellt sein.
Für Fragen zum Förderverfahren und zur Antragstellung steht in der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. Herr Michael Bachmann zur Verfügung.
Kontakt:
Michael Bachmann
09181/2912-135
bachmann@vg-neumarkt.de