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Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel: 09181/29 12-0
Fax: 09181/2912-20
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Die Kommune hat in einer ersten Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.
Gemäß Nr. 4.3 ff. BbR „Markterkundung“ wird um Stellungnahme der Netzbetreiber zu folgenden Punkten zu gebeten:
- Eigenwirtschaftliche Ausbaupläne der Netzbetreiber im Erschließungsgebiet
- Dokumentation der Ist-Versorgung
- Aktuelle Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der
Bundesnetzagentur eingestellt sind.
Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.
Siehe dazu folgende Dokumente: