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Die Gemeinde Berngau hat von der Breitbandberatung Bayern GmbH eine Bitratenanalyse für das komplette Gebiet der Kommune erstellen lassen.
Diese erlaubt es, die Entwicklung des Breitbandausbaus für jedes Anwesen in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft darzustellen.
Hier können Sie das Ergebnis der Bitratenanalyse abrufen:
(Ergebnis der Bitratenanalyse – Stand: 30.05.2018)
Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt
09181 2912-145
gottschalk@vg-neumarkt.de
Der Breitbandausbau für den Ort Berngau ist für den Zeitraum zwischen Juni 2025 und November 2026 geplant.
Der Glasfaserhausanschluss ist im Zuge der aktuellen Markterkundung und der darauffolgenden Ausbauphase für Sie kostenlos möglich.
Ein neuer Tarif muss hierfür nicht sofort abgeschlossen werden.
Im Nachgang werden für einen solchen Anschluss Kosten in Höhe von ca. 800 € erhoben.
Das Glasfasernetznetz wird diskriminierungsfrei gebaut und steht auch den Kooperationspartnern der Telekom zur Verfügung.
Sollten Sie bereits Telekom Kunde sein, können die Verträge auch direkt auf den Glasfaseranschluss umgeschrieben werden.
Die Tarife beginnen erst zu laufen, sobald der Glasfaseranschluss funktionsbereit errichtet bzw. in Betrieb genommen wurde.
Alle Haushalte die im Zuge des aktuellen Programms bis ins Haus angeschlossen werden können, wurden im November 2024 befragt.
Sie können die Verfügbarkeit direkt über folgenden Link überprüfen und einen Anschluss beantragen:
Glasfaser-Ausbau: in wenigen Schritten verlegt | Telekom
Klicken Sie ganz einfach auf “Verfügbarkeit überprüfen” –> „Adresse eingeben“ –> „Zu den Produkten“–> Angabe ob Bestandskunde –> „Hausanschluss ohne Tarif“ –> Glasfaseranschluss 0,00 € –> registrieren bzw. bestehendes Kundenkonto für alles weitere verwenden.
Bitte beachten Sie, dass die Bestellung eines Hausanschlusses möglichst zeitnah, am besten vor Beginn der Bauarbeiten erfolgen sollte!
Alle nachfolgend genannten Anlaufstellen stehen Ihnen für Fragen zu Verfügung:
Im Telekom Shop www.telekom.de/telekom-shops
Online unter www.telekom.de/glasfaser
telefonisch kostenlos unter
0800 2266 100 (Privatkunden) und
0800 330 1300 (Geschäftskunden)
Weitere wichtige Informationen finden Sie im nachfolgenden PDF-Dokument
Die Gemeinde Berngau beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht.
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Berngau für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download in einer Karte veröffentlicht.
Die Gemeinde Berngau veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 19.03.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an die Kontaktperson der Kommune bereitgestellt.
Dokumente:
Die Gemeinde Berngau hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Dokumente:
Die Gemeinde Berngau führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) sowie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Es wird eine Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Sengenthal durchgeführt.
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Zum Vergabeverfahren (erfolgt elektronisch)
Bekanntmachung der Gemeinde Berngau bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR.
Dokumente:
Die Gemeinde Berngau hat am 27.10.2022 den Zuwendungsbescheid der Regierung der Oberpfalz erhalten

Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde am 28.11.2022 zwischen der Gemeinde Berngau und der Firma Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet.
Die Stellungnahme der Gemeinde Berngau ist nachfolgend zum Download bereitgestellt:
Dokumente:
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Die Kommune hat in einer ersten Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.
Gemäß Nr. 4.3 ff. BbR „Markterkundung“ wird um Stellungnahme der Netzbetreiber zu folgenden Punkten zu gebeten:
– Eigenwirtschaftliche Ausbaupläne der Netzbetreiber im Erschließungsgebiet
– Dokumentation der Ist-Versorgung
– Aktuelle Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der
Bundesnetzagentur eingestellt sind.
Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.
Siehe dazu folgende Dokumente:
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzesssiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Berngau gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen zu befragen.
Die Gemeinde Berngau arbeitet beim Breitbandausbau gemäß Nr. 6.6 BbR mit der Gemeinde Sengenthal interkommunal zusammen.
Die Gemeinde Berngau hat ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das ermittelte Ergebnis istellt sich wie folgt dar:
veröffentlicht: 28.06.2016
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in von der Gemeinde Berngau definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern.
Die Gemeinde Berngau arbeitet gemäß Nr. 6.6 BbR mit nachfolgender Gemeinde interkommunal zusammen:
Gemeinde Sengenthal:
http://sengenthal.de/hp13117/Modul-4-Auswahlverfahren.htm
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Am 26.07.2017 wurde durch Finanzminister Markus Söder in Nürnberg der Förderbescheid überreicht.
Stellungnahme bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)