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Kommunales Förderprogramm

Förderrichtlinie der Gemeinde Berngau zur Förderung von Energieeinsparung und Klimaschutz

Die nachhaltige Entwicklung und der Klimaschutz sind große Herausforderungen unseres Jahrhunderts. Die Wissenschaft ist sich einig, dass nur noch wenige Jahre bleiben, um die Energieversorgung auf eine umweltverträgliche Grundlage zu stellen. Aber es gibt keine globalen und allgemeingültigen Empfehlungen. Deshalb ist es wichtig, auch vor Ort auf der Ebene unserer Gemeinde nach Lösungsansätzen beim Klimaschutz und bei der Energieeffizienz zu suchen.
In der Sitzung vom 22.11.2023 des Gemeinderates Berngau wurde beschlossen, das Förderprogramm bis 31.12.2024 zu verlängern.

Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte per E-Mail an hollweck@vg-neumarkt.de

oder per Post an
Gemeinde Berngau
Frau Hollweck
Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt

Allgemeine Anforderungen:

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Das Objekt muss in der Gemeinde Berngau liegen.
  • Das Programm und die Förderungen sind grundsätzlich auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel begrenzt.
  • Die Mittelvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangsdatums.
  • Der Antrag auf Förderung muss innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum gestellt werden.
  • Das Förderprogramm ist zunächst bis 31.12.2024 befristet.
  • Gefördert mit den Mitteln des Freistaats Bayern durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Die Anträge für die entsprechenden Förderverfahren sind in der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. erhältlich oder können in unserem Rathaus Online als PDF abgerufen und ausgedruckt werden.