Hinweis auf die Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Sondersfelder Gruppe für das Jahr 2026

Kategorie: – 24. August 2026

Nach Art. 24 Abs. 2 KommZG sollen die Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes in der für die Bekanntmachung ihrer eigenen Satzungen vorgesehenen Form auf die Bekanntmachung der Satzung hinweisen.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

des Zweckverbandes
zur Wasserversorgung der
Sondersfelder Gruppe
für das Haushaltsjahr 2026

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Sondersfelder Gruppe hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 20.04.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

Die Haushaltssatzung wurde im Amtsblatt Nr. 24/2026 des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. veröffentlicht.

Maget, Verbandsvorsitzender

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