Kategorie: – 24. August 2026
Nach Art. 24 Abs. 2 KommZG sollen die Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes in der für die Bekanntmachung ihrer eigenen Satzungen vorgesehenen Form auf die Bekanntmachung der Satzung hinweisen.
des Zweckverbandes
zur Wasserversorgung der
Sondersfelder Gruppe
für das Haushaltsjahr 2026
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Sondersfelder Gruppe hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 20.04.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Die Haushaltssatzung wurde im Amtsblatt Nr. 24/2026 des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. veröffentlicht.