Hinweis auf die Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Sondersfelder Gruppe für das Jahr 2026
Nach Art. 24 Abs. 2 KommZG sollen die Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes in der für die Bekanntmachung ihrer eigenen Satzungen vorgesehenen Form auf die Bekanntmachung der Satzung hinweisen. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandeszur Wasserversorgung derSondersfelder Gruppefür das Haushaltsjahr 2026 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Sondersfelder Gruppe hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 20.04.2026 die…