Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung)

Kategorie: – 14. August 2026

Bekanntmachung der Niederlegung

Vollzug der Gemeindeordnung;
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung)


Die Gemeinde Berngau hat eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) erlassen. Die Satzung tritt rückwirkend zum 06.05.2026 in Kraft.

Die Satzung der Gemeinde Berngau zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. (Zimmer 32), Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf., zur ständigen Einsichtnahme nieder.

Neumarkt i.d.OPf. den 14.08.2026

Gemeinde Berngau

Thomas Meier
Erster Bürgermeister


Bekanntmachungsnachweis:
Über die Homepage der Gemeinde Berngau
Veröffentlicht am 14.08.2026

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