Kategorie: – 8. Oktober 2026
Der Gemeinderat Berngau hat mit Beschluss vom 22.07.2026 den Bebauungsplan „SO Photovoltaik Hasenäcker“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüb-lich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
„Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für ein Sondergebiet „SO Photovoltaik Hasenäcker“ mit integriertem Grünordnungsplan sowie Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 22.07.2026 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Bekannt-machung des Satzungsbeschlusses und damit das in Kraft setzen des Bebauungsplanes hat erst zu erfolgen, wenn die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen dinglich gesichert wurden.“
Die Planungsfläche umfasst die Ausweisung des bisher als landwirtschaftliche Fläche genutzte und dargestellte Grundstück Fl.Nr. 353, Gemarkung Röckersbühl als Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung).
Dieser räumliche Geltungsbereich ist durch folgende Flurnummern der Gemarkung Röckersbühl umgrenzt:
Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 41.800 m² schließt im Norden und Westen an die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 360 und 354, jeweils Gemarkung Röckersbühl. Die Fläche wird im Süden durch den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 352, Gemarkung Röckersbühl begrenzt. Die Planfläche reicht im Osten bis zum Radweg bzw. zur Staatsstraße Fl.Nr. 343 und 344, Gemarkung Röckersbühl.
Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Plan ersichtlich:

Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ist darüber hinaus eine Teilfläche der Fl.Nr. 190 (5.000 qm), Gemarkung Röckersbühl für den Ausgleich von einem Feldlerchenrevier zugeordnet (§ 9 Abs. 1a BauGB i.V.m. §44 Abs. 5 BNatSchG). Diese befindet sich ca. 1,5 km südöstlich des Geltungsbereiches des Bebau-ungsplanes.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem geprüf-ten, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemein-schaft Neumarkt i.d.OPf. (Zimmer 11), Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. während der allgemeinen Dienststunden * einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Zusätzlich werden die o. g. Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Berngau (www.berngau.de) unter der Rubrik
Bürgerservice/Bauangelegenheiten/Bauleitpläne/SO Photovoltaik Hasenäcker und Änderung FNP – Deckblatt 24
sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
Die im Bebauungsplan genannten Normen, Richtlinien und Vorschriften können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf., Zimmer 11, Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Neumarkt i.d.OPf, den 06.10.2026
M e i e r
1. Bürgermeister